Sie haben Recht, es muss auf der Seite https://www.dpma.de/service/gebuehren/marken/index.html richtig lauten „Die Anmeldegrundgebühren … sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung … anfallen.“
Da erhebt sich in mir die Frage: Kann eine Internet-Site "lauten"? Wird im Deutschen in juristischer Sprache ein Unterschied zwischen lauten und heissen gemacht, in dem Sinn, dass nur gesprochene Sprache lautet, es im geschriebenen Text aber heisst? (Weil der Text ja nicht laut wird!)
Was meint Ihr dazu....? Nun, dass Sachen, die einst unterschieden wurden, heute nicht unterschieden werden und umgekehrt, dass gehört zum Lauf der Welt und dazu gehört eben, dass Dinge vom Gelben Fleck im Auge der Gerechtigkeit in den blinden Fleck wandern.