Liebe Lateinfreunde,
ich habe eine Frage zum Tempus in einem Irrealis in Lalius §13.
Laelius erzählt über den Tod seines Freundes Scipio und die Frage, wie sehr ihn dieser berührt. Danach kommt er auf die Meinungen zu sprechen, die zu der Frage existieren, wie es nach dem Ableben mit dem Körper und der Seele weitergeht. Er verneint zunächst die Ansicht der Epikureer, dass mit dem Tode alles unterginge. Dann sagt er:
Plus apud me antiquorum auctoritas valet: (vel) nostrorum maiorum qui mortuis tam religiosa iura tribuerunt, quod non fecissent profecto si nihil ad eos pertinere arbitrarentur; (vel... vel... es folgen weitere Aufzählungen)
Bei mir hat die (anerkannte) Meinung der Alten mehr Gewicht: (Teilweise etwa) die unserer Ahnen, die den Toten derart geheiligte Rechte zuteilten, was sie gewiss nicht getan hätten, wenn sie geglaubt hätten, dass es keinen Einfluss auf sie (die Toten) hätte
Meine Frage bezieht sich auf den fett gedruckten Teil. Ich finde als anerkannte Übersetzung öfters "wenn sie gelaubt hätten" für arbitrarentur. In meinen Augen müsste das dann aber "si arbitrati essent" auf Latein heißen.
Warum steht hier der Konjunktiv Imperfekt, der Irrealis der Gegenwart? Ich finde keine rechte grammatikalische Erklärung dafür. Im Textzusammenhang würde ich vermuten, dass damit eine Meinung aus der Vergangenheit dargestellt werden soll, die zum Zeitpunkt des Sprechens noch immer Bestand hat.
Habt ihr eine andere Erklärung?
Vielen Dank!